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Sachsen, Kirche, Homosexualität. Ein Zwischenruf!

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Homosexuellen Paaren ist es in Einzelfällen und unter bestimmten Voraussetzungen in Sachsen erlaubt, gemeinsam im Pfarrhaus zu leben.

Der dieser Praxis vorausgegangene Kirchenleitungsbeschluss vom 21. Januar 2012 wird von vielen Christen und Kirch-gemeinden nicht akzeptiert. Sie gründen die “Sächsische Bekenntnisinitiative” (SBKI) und fordern Kirchenleitung und Landessynode in der “Markersbacher Erklärung” dazu auf, an der 2011 getroffenen Verlautbarung festzuhalten in der es heißt, dass

“eine homosexuelle Beziehung nicht im Pfarrhaus gelebt und nicht zum Inhalt der Verkündigung gemacht werden darf.” (Abl. 2001, B 53)

144 Kirchgemeinden, 253 Landeskirchliche Gemeinschaften, 32 kirchliche Werke und Gruppen sowie 7.970 Einzelpersonen der sächsischen Landeskirche unterschreiben (Quelle: idea vom 31.01.2012) die “Markersbacher Erklärung”.

Die lange Bank ist des Teufels liebstes Möbelstück

Seit April 2012 läuft nun in Verantwortung der sächsischen Kirchenleitung ein sogenannter “Gesprächsprozess”. Drei lange Jahre! Der Teufel freut sich, denn die lange Bank ist sein liebstes Möbelstück. Er hat viel Zeit, bekennende Christen in Resignation und Erschöpfung zu manövrieren. Und manche Christen wird der Teufel vielleicht noch davon überzeugen, praktizierte Homosexualität irgendwie doch als eine von Gott geschenkte Lebensweise zu akzeptieren.

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