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Algerien: Verurteilung wegen angeblicher Missionierung

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Am 23. Januar hat ein Berufungsgericht in Bechar das Urteil gegen den Christen Ibouène Mohamed vom Juli 2012 bestätigt. Er hatte – so die Anklage – versucht, einen Arbeitskollegen zum Abfall vom Islam zu überreden. Ibouène bestreitet die Vorwürfe, berichtet ein Mitglied der protestantischen Kirche Algeriens (EPA), die ihm einen Anwalt zur Seite gestellt hatte. Zunächst war er zu einem Jahr Haft sowie einer Geldstrafe von 50.000 Algerischen Dinar (ca. 500 Euro) verurteilt worden. Die nun schriftliche Urteilsverkündung setzte die Geldstrafe auf 100.000 Dinar fest – ohne Haft. Ibouène hatte sich nach eigenen Aussagen mit dem Kollegen nur "allgemein über Gott und Glauben" unterhalten. Dieser zeigte ihn daraufhin bei den Behörden an.

Das Evangelium sucht sich neue Wege

Die Verfassung Algeriens verbietet religiösen Organisationen jede Aktivität, die den Lehren und Moralvorstellungen des Islam entgegensteht. Das Anti-Missionsgesetz aus dem Jahr 2006 (Vorschrift 06-03), das nicht-muslimische Gottesdienste regelt, hat die Situation verschärft. Ein Christ, der mit einem Muslim über den christlichen Glauben spricht, kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Aus diesem Grund oder wegen der Durchführung einer religiösen nicht-muslimischen Versammlung sind seitdem zahlreiche Christen vor Gericht gebracht worden. Das Gesetz soll Christen einschüchtern und evangelistische Aktionen verhindern. Nach Aussagen eines einheimischen Christen erreicht das Evangelium dennoch die Bevölkerung, besonders das Volk der Berber in der Kabylei.

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