Was Sie als möglicher Organspender/in über die „postmortale" Organspende wissen sollten:
Sie werden sich vielleicht wundern, warum wir Ihnen ab Anfang 2013 eine neue, ungewöhnliche LifeCard anbieten. Warum haben wir uns zur Herausgabe dieser provokanten Karte entschlossen?
Wie Sie sicher der Presse entnommen haben, werden ab sofort und zukünftig alle Bürger ab dem 16. Lebensjahr (!) regelmäßig von ihrer Krankenkasse angeschrieben und um das Ausfüllen eines Organspendeausweises gebeten. Wir haben gerade ein Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit dieser neuen Regelung in Auftrag gegeben. Denn wie wir leider feststellen, enthalten weder bisherige Briefe der Krankenkassen noch der Ausweis selbst eine wirkliche Aufklärung darüber, zu welchem genauen Zeitpunkt, unter welchen Bedingungen und wofür tatsächlich einem Organspender Organe und Gewebe entnommen werden können. Als Kriterium für die („postmortale") Organspende wird seit 1997 der sogenannte Hirntod angenommen.
Schon seit 1968 waren die Ärzte bestrebt, einen Zeitpunkt vor dem bis dahin allgemein akzeptierten Todeszeitpunkt (vollständiges, medizinisch irreversibles Erlöschen der Herztätigkeit und dauerhafter Stillstand des Blutkreislaufs) zu finden, der künftig für die Zwecke der Organspende als der „Tod des Menschen" bezeichnet werden konnte. Das bedeutet, daß zwar noch nicht alle Lebensfunktionen - insbesondere Herztätigkeit und Kreislauf - endgültig erloschen sind, daß aber wegen einer als irreversibel angesehenen Schädigung des Gehirns und des Ausfalls seiner gesamten integrativen Funktionen das Sterben und damit der Todeseintritt unumkehrbar ist. Hirntote sind also nicht Tote, sondern eigentlich Sterbende. In der Fachwelt gibt es inzwischen massive Zweifel sowohl an der eindeutigen Diagnostizierbarkeit des Hirntodes als auch an der Gleichsetzung von Hirntod und Tod.