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Protest gegen "Kanzelrede": Evangelischer Gottesdienst?

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„Das ist Gottesdienst, dass nichts anderes im Haus Gottes geschehe, als dass unser lieber Herr selbst mit uns rede durch sein heiliges Wort und wir wiederum mit ihm reden durch Gebet und Lobgesang“ - Martin Luther

Informationen zum Sachverhalt

Am Sonntag Lätare, dem 10. März 2013, gab es in der St.-Lukas-Kirche in München eine Veranstaltung, die im Gemeindebrief als „10.00 Uhr-Gottesdienst mit Abendmahl“ angekündigt war. Dieser sollte ein „Gottesdienst zur internationalen Woche gegen Rassismus“ sein, was an sich schon sonderbar war, da dieser Hauptgottesdienst sein Proprium durch die Passionszeit hat. Zusätzlich wies der Gemeindebrief die diensthabende Pfarrerin als „Liturgin“ und zugleich den Imam von Penzberg, Bajrambejamin Idriz als „Kanzelredner“ aus. Das heißt aber: der Imam war der Prediger dieses Sonntags-Gottesdienstes. Eine christliche Predigt gab es nicht.

Bei der Liedauswahl ist offensichtlich auf alle christologischen Bezüge und alle Bezüge zur Passion Jesu Christi verzichtet worden (EG 447,1.3.6-7; EG 648; EG 634). Damit ist an dieser Stelle – neben dem Proprium des Sonntages und der Passionszeit – auch das Proprium des christlichen Glaubens überhaupt entfallen. Auffällig ist weiter, dass die Lesungen (Ps 27; Lk 10,25-33; Gen 12,1-3) und der Introitus nicht die des Sonntags Lätare waren. Es stellt sich die Frage, ob dies geschah, um bei den Muslimen keinen Anstoß zu erregen. Das Gebet des Tages wurde „nach Sure 1 aus dem Koran“ gebetet. Damit ist klar, in wessen Namen dieser „Gottesdienst“ auch gefeiert wurde: im Namen Allahs! Bereits hier fand also ein massiver Verstoß gegen das Erste Gebot statt.

Dass auf das Apostolische Glaubensbekenntnis verzichtet wurde und stattdessen ein theologisch leichtgewichtiges Lied gesungen wurde, in welchem Gott vom Schöpfer zum „Berater“ degradiert wurde, liegt ganz auf der Linie dieser Logik (EG 632, 1.3). Das Weglassen der zweiten Liedstrophe mit dem expliziten Bekenntnis zur Menschwerdung Jesu Christi und der Passion Jesu Christi am Kreuz enthält der Gemeinde den zweiten Artikel des Credo vor und verzichtet damit in einem Passionsgottesdienst auf das Bekenntnis zum heilsnotwendigen Kreuzestod des menschgewordenen Gottessohnes Jesus Christus.

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